Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern

Der Beitrag hätte auch einfach mit „Kontrovers“ betitelt werden können. In einen neuen Entwurf , der Ende Oktober vor dem Innenausschuss beraten werden soll, geht es unter anderem um die Regelung von Arbeitgeberzugriff auf private Emails und Daten aus Sozialen Medien.

Auf der einen Seite möchten sich Arbeitgeber absichern können und zum Beispiel die Nachweisbarkeit von Korruption erbringen können, auf der anderen Seite soll das Recht des Arbeitnehmers auf Privatsphäre gewährleistet sein.

Ich finde die Debatte eher belustigend, da die normative Kraft des Faktischen schon für sich selbst gesprochen hat: Da der gemeine Mitarbeiter auch ein privates Ego hat (ergo ist jeder, der arbeiten geht, von Natur aus ein Zwilling oder schizophren oder beides) und dieses nicht zusätzlich durch Gesetze am Arbeitsplatz eingeschränkt ist, kann es sich (mehr oder weniger) frei entfalten. Dies wird auch häufig und gerne genutzt und endet oft in „Bilddokumentarische Folgen eines kleinen Umtrunks“ auf Facebook. Manche Menschen sollten sich eher vor sich selbst schützen und dieses Verantwortungsbewusstsein mit in die Firma nehmen…

Hinterlasse einen Kommentar